Recht

12. August 2021

Dr. Andreas Möhlenkamp

Flut­ka­ta­stro­phe: Insol­venz­an­trags­pflicht wird erneut ausgesetzt

Vom Hoch­was­ser geschä­digte Betriebe bis 31.10.2021 von Insol­venz­an­trags­pflicht ausgenommen

Betriebe, die aufgrund der Flut­ka­ta­stro­phe von Mitte Juli in ihrer Exis­tenz bedroht sind, müssen bis zum 31.10.2021 keinen Insol­venz­an­trag stel­len. Damit will die Bundes­re­gie­rung Rechts­si­cher­heit schaf­fen. Die Betriebe sollen Zeit gewin­nen, um die Folgen des Hoch­was­sers abmil­dern zu können, etwa durch öffent­li­che Hilfen, Versi­che­run­gen oder Zins- und Tilgungs­aus­set­zun­gen. Es wurde ein Aufbau­fonds in Höhe von 30 Mrd. Euro eingerichtet.

Auch während der Corona-Pande­mie wurde die Insol­venz­an­trags­pflicht bundes­weit ausge­setzt. Das war struk­tur­po­li­tisch nach­voll­zieh­bar, aber wegen des Umfangs der Hilfen und der Dauer der Ausset­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht ordnungs­po­li­tisch zwei­fel­haft (vgl. Möhlen­kamp, Neues Sanie­rungs- und Insol­venz­recht – StaRUG und SanIns­FoG ordnungs­po­li­tisch betrach­tet, in: FIW (Hrsg.), Schwer­punkte 2020, FIW-Schrif­ten­reihe Band 270, S. 71 ff.).

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/hochwasser-deutschland/hochwasser-aussetzung-insolvenzantragspflicht-1948310