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05. Februar 2019
Autor: Dr. Andreas Möhlenkamp, LL.M. corp. restruc.
Änderungen im BGBl. (2018) I, 2338 ff. v. 14.12.2018 veröffentlicht
Der Gesetzgeber hat den Weg frei gemacht für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen (vgl. verschiedene Berichte in dieser Rubrik). Die für die Sanierungspraxis besonders wichtige und beihilferechtlich umstrittene Regelung ist am 15.12.2018, am Tag nach der Verkündung, schmucklos in Kraft getreten. Art. 19 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hebt Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017 (BGBl. I 2074) auf. So einfach geht das! Zu verbleibenden (beihilferechtlichen) Fragen vgl. Möhlenkamp, ZIP 2018, 1907 ff.
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Recht
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Sanierungsgewinn