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So, 18. Februar 2018 von Dr. Andreas Möhlenkamp
BGH, Urt. v. 19.12.2017, AZ. II ZR 88/16 (1)
Ein Geschäftsführer, der behauptet, dass Verbindlichkeiten trotz Berücksich-tigung in der Buchhaltung nicht fällig waren, muss das konkret anhand der einzelnen Geschäftsvorfälle belegen. Das hat der BGH in einem Fall entschie-den, in dem der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer aus § 64 ...