Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir ein Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit einverstanden sind, freuen wir uns, wenn Sie unsere Webseite weiter erkunden. Sollten Sie der Verwendung nicht zustimmen, können Sie Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Fr, 25. Februar 2022 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Das von uns betreute Sanierungsmandat Bäckerei Brinkhege gehört zu den TOP-Sanierungsmandaten in Q4/2021
Die regelmäßig erscheinende Analyse der Unternehmensberatung Baker Tilly zum Sanierungsmarkt („SanInsights“), die am 24.02.2022 erschienen ist, weist das von uns betreute Sanierungsverfahren der Bäckerei Brinkhege als eine der TOP-10-Sanierungen in Q4/2021 aus.
Wir hatten bereits auf ...
Fr, 22. Juni 2018 von Dr. Andreas Möhlenkamp
BGH stärkt das Haftungsregime in der eigenverwaltenden Sanierung zugunsten der Gläubiger
Ein Geschäftsführer, der ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung führen darf, haftet den Beteiligten wie ein Insolvenzverwalter, nämlich analog §§ 60, 61 InsO. Das hat der BGH in einem Fall entschieden, in dem ein eigens für die Sanierung eingestellter Sanierungsgeschäftsführer (sog. ...
Fr, 08. Dezember 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Geschäftsführer haftet in der Eigenverwaltung nicht wie ein Insolvenzverwalter - OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.9.2017, Az. I-16 U 33/17 (nicht rechtskräftig)
In der Eigenverwaltung darf der Schuldner das Insolvenzverfahren wie ein Insolvenzverwalter in eigener Sache führen. Der Schuldner behält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Daraus ergibt sich die Frage, wie der (Sanierungs-) Geschäftsführer einer eigenverwaltenden GmbH gegenüber den ...
Do, 07. Dezember 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Eigenverwaltender Schuldner darf sich umfassend beraten lassen - BGH, Beschl. v. 21. Juli 2016, Az. IX ZB 70/14
In der Eigenverwaltung darf der Schuldner das Insolvenzverfahren wie ein Insolvenzverwalter in eigener Sache führen. Die Verwaltungs- und Verfügungs-befugnis geht – anders als im Regelinsolvenzverfahren - nicht auf einen Insolvenzverwalter über. An dessen Stelle tritt ein sog. Sachwalter, der ...