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Di, 24. August 2021 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Zur Geschäftsführerhaftung in der Krise - Überschuldung und Planung gem. § 19 Abs. 2 InsO
Eine sog. „weiche Patronatserklärung“ führt regelmäßig nicht dazu, dass eine Überschuldung abgewendet wird. Das hat der BGH in einem jüngeren Urteil festgestellt (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.2021, Az. II ZR 84/20, Rz. 65 ff.). Gem. § 19 Abs. 2 InsO ist ein Unternehmen nicht überschuldet, ...
Fr, 22. Juni 2018 von Dr. Andreas Möhlenkamp
BGH stärkt das Haftungsregime in der eigenverwaltenden Sanierung zugunsten der Gläubiger
Ein Geschäftsführer, der ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung führen darf, haftet den Beteiligten wie ein Insolvenzverwalter, nämlich analog §§ 60, 61 InsO. Das hat der BGH in einem Fall entschieden, in dem ein eigens für die Sanierung eingestellter Sanierungsgeschäftsführer (sog. ...
Fr, 08. Dezember 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Geschäftsführer haftet in der Eigenverwaltung nicht wie ein Insolvenzverwalter - OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.9.2017, Az. I-16 U 33/17 (nicht rechtskräftig)
In der Eigenverwaltung darf der Schuldner das Insolvenzverfahren wie ein Insolvenzverwalter in eigener Sache führen. Der Schuldner behält die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Daraus ergibt sich die Frage, wie der (Sanierungs-) Geschäftsführer einer eigenverwaltenden GmbH gegenüber den ...
Mo, 27. November 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Zahlungen auf Arbeitslohn, Strom, IT und Umsatzsteuer sind verboten - hoher Anreiz für rechtzeitige Insolvenzanmeldung - BGH, Urt. v. 4. 7. 2017, Az. II ZR 319/15; Hanseatisches OLG, Urt. v. 13.10.2017, Az. 11 U 53/172
Der BGH hat die Haftung des Geschäftsführers für verbotene Zahlungen in der Unternehmenskrise erheblich verschärft. Der Wortlaut des § 64 Satz 2 GmbHG trügt. Danach ist der Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nicht verpflichtet, wenn die Zahlungen mit ...
Mo, 27. November 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Geschäftsführer muss trotz Einspruchsverfahrens Steuerschuld der GmbH bestreiten
Die Eintragung einer festgestellten Forderung in die Insolvenztabelle wirkt gegenüber allen Insolvenzgläubigern wie ein rechtskräftiges Urteil, § 178 Abs. 3 InsO, aus dem nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vollstreckt werden kann, § 201 InsO. Diese Rechtskraftwirkung hat Konsequenzen für ...