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Mi, 23. Oktober 2024 von Dr. Andreas Möhlenkamp LL.M.
Geschäftsführer haften aus Insolvenzverschleppung weiter - auch für solche Schäden, die nach ihrem Ausscheiden eintreten
Wer als Geschäftsführer sein Amt niederlegt, um nach einer erkannten Insolvenzreife die Sanierung oder die Insolvenz nicht antreten zu müssen, hat nichts gewonnen. Er haftet auch nach seinem Ausscheiden weiter und zwar auch für Schäden von solchen (Neu-) Gläubigern, die erst nach dem ...
So, 18. Februar 2018 von Dr. Andreas Möhlenkamp
BGH, Urt. v. 19.12.2017, AZ. II ZR 88/16 (1)
Ein Geschäftsführer, der behauptet, dass Verbindlichkeiten trotz Berücksich-tigung in der Buchhaltung nicht fällig waren, muss das konkret anhand der einzelnen Geschäftsvorfälle belegen. Das hat der BGH in einem Fall entschie-den, in dem der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer aus § 64 ...
Mo, 27. November 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Zahlungen auf Arbeitslohn, Strom, IT und Umsatzsteuer sind verboten - hoher Anreiz für rechtzeitige Insolvenzanmeldung - BGH, Urt. v. 4. 7. 2017, Az. II ZR 319/15; Hanseatisches OLG, Urt. v. 13.10.2017, Az. 11 U 53/172
Der BGH hat die Haftung des Geschäftsführers für verbotene Zahlungen in der Unternehmenskrise erheblich verschärft. Der Wortlaut des § 64 Satz 2 GmbHG trügt. Danach ist der Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nicht verpflichtet, wenn die Zahlungen mit ...
Mo, 27. November 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Geschäftsführer muss trotz Einspruchsverfahrens Steuerschuld der GmbH bestreiten
Die Eintragung einer festgestellten Forderung in die Insolvenztabelle wirkt gegenüber allen Insolvenzgläubigern wie ein rechtskräftiges Urteil, § 178 Abs. 3 InsO, aus dem nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vollstreckt werden kann, § 201 InsO. Diese Rechtskraftwirkung hat Konsequenzen für ...