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Do, 07. Dezember 2017 von Dr. Andreas Möhlenkamp
Eigenverwaltender Schuldner darf sich umfassend beraten lassen - BGH, Beschl. v. 21. Juli 2016, Az. IX ZB 70/14
In der Eigenverwaltung darf der Schuldner das Insolvenzverfahren wie ein Insolvenzverwalter in eigener Sache führen. Die Verwaltungs- und Verfügungs-befugnis geht – anders als im Regelinsolvenzverfahren - nicht auf einen Insolvenzverwalter über. An dessen Stelle tritt ein sog. Sachwalter, der ...