Do, 15. Juni 2023 von Dr. Andreas Möhlenkamp
§ 55 Abs. 4 InsO - BFH beschränkt Steuerforderungen aus (Energie-) Lieferungen im vorläufigen Insolvenzverfahren
Der BFH hat entschieden, dass Steuerverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet werden (BFH, Urt. v. 13.12.2022 - VII R 49/20). Das schränkt die Möglichkeiten des Fiskus ein, ...