Rechts­be­ra­tung

Chancen sichern. Haftung vermeiden.

Wenn es eng wird, steigt die Gefahr. 

Die Verant­wort­li­chen im Unter­neh­men, aber auch das Umfeld, Banken, Liefe­ran­ten sowie Rechts- und Steu­er­be­ra­ter des Unter­neh­mens, sind in der Krise einem deut­lich höhe­ren Geschäfts- und Haftungs­ri­siko ausge­setzt. Sanie­rung muss darum rechts­si­cher sein. Am Anfang stehen Sanie­rungs­gut­ach­ten, die nur dann einen Wert haben, wenn sie den Stan­dards der Recht­spre­chung genü­gen. Sie schüt­zen die Geschäfts­füh­rung, redu­zie­ren Anfech­tungs­ge­fah­ren, privi­le­gie­ren Sanie­rungs­be­tei­li­gun­gen und sind Grund­lage für staat­li­che Förder­maß­nah­men in der Krise. Auch in der Umset­zung sind recht­li­che Stol­per­steine zu beseitigen. 

Ihr Nutzen: Recht­li­che Bera­tung und wirt­schaft­li­che Kompe­tenz sind bei uns eng verknüpft. Wir bera­ten umfas­send und zeigen tritt­feste Pfade in unsi­che­rem Gelände.

Anfech­tungs­recht

Außer­halb der Krise gilt für die Durch­set­zung von Rech­ten der Prio­ri­täts­grund­satz: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. In der Krise ist das anders. Der Grund­satz der Gläu­bi­ger­gleich­be­hand­lung steht zentral. Die Insol­venz­an­fech­tung will solche 

Arbeits­recht

Eine Unter­neh­mens­krise ändert die Arbeits­ver­träge grund­sätz­lich nicht. Auch (Lohn-) Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge für die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer sind in der Krise unein­ge­schränkt abzu­füh­ren. Zugleich bilden die Perso­nal­kos­ten in der Regel aber den 

Bank- und Kapitalmarktrecht

Banken spie­len in allen Phasen des Unter­neh­mens als Finan­zie­rungs­part­ner eine wich­tige Rolle. In der Krise sind Banken durch das Bank­auf­sichts­recht („MA Risk“) verpflich­tet, beson­ders genau hinzu­schauen („Inten­siv­be­treu­ung“). Aber zu direkt dürfen Banken 

Compli­ance

Die Krise ist ein Brenn­glas für die Heraus­for­de­run­gen und Versäum­nisse von Unter­neh­men. Nicht erst in der Krise, sondern bereits in guten Zeiten soll­ten Verträge, Struk­tu­ren und Berichts­wege eines Unter­neh­mens so aufge­baut werden, 

Gesell­schafts­recht

Leis­­­tungs- und finanz­wirt­schaft­li­che Maßnah­men genü­gen oft nicht, um ein Unter­neh­men aus der Krise zu befreien. Hinzu kommen muss oft die Neuord­nung der Gesel­l­­­schafts- und der Gesell­schaf­ter­struk­tur. Die Anlässe können verschie­den sein: Investoren 

Handels‑, Vertrags- und Vergaberecht

In der Unter­neh­mens­krise bleibt das gesamte Handels- und Vertrags­recht anwend­bar. Jedoch haben Insol­venz­ver­wal­ter Sonder- (Kündi­­­gungs-) Rechte, um die Insol­venz­masse anzu­rei­chern. Sie können sich von verlust­brin­gen­den Verträ­gen lösen und Gläu­bi­ger auf die Insolvenzquote 

Insol­venz­recht

Das Insol­venz­recht kommt nicht erst zum Tragen, wenn Insol­venz­gründe vorlie­gen oder wenn gar ein Insol­venz­ver­wal­ter das Unter­neh­men an sich gezo­gen hat. Schon in der Krise muss bedacht werden was passiert, wenn die 

Inter­na­tio­nale Unternehmenssanierung

Mitt­lere und erst recht große Unter­neh­men sind heute nicht mehr allein natio­nal tätig. Grenz­über­schrei­tende Akti­vi­tä­ten, sei es beschränkt auf den Vertrieb, sei es mit Nieder­las­sun­gen und Betriebs­stät­ten im Ausland, machen jede Sanierung 

Kartell­recht und Fusionskontrolle

Das öffent­li­che Wirt­schafts­recht ist auch in der Krise und in der Insol­venz anwend­bar. Kartelle und sons­tige wett­be­werbs­wid­rige Abspra­chen und Verhal­tens­wei­sen zwischen Wett­be­wer­bern sind grund­sätz­lich auch dann noch verbo­ten, wenn das Unter­neh­men ohne 

Öffent­li­che Förder­pro­gramme und 
EU-Beihilfenkontrolle

Die öffent­li­che Hand greift – meist entge­gen ordnungs­po­li­ti­scher Beden­ken – Unter­neh­men in der Krise unter die Arme. Das gilt für die Insol­venz, z.B. durch steu­er­li­che Ermä­ßi­gun­gen oder durch die Insol­venz­geld­vor­fi­nan­zie­rung, aber auch 

Prozess­recht, Schieds­ver­fah­ren und 
Mediation

Die Inter­es­sen der Betrof­fe­nen pral­len in der Krise hart aufein­an­der. Kurz vor der Insol­venz ist jedoch die Zeit der strei­ti­gen (Zivil-) Prozesse vorerst been­det. Bereits begon­nene Rechts­streite werden unter­bro­chen, können aber später 

Restruk­tu­rie­rung

Um eine Krise zu über­win­den, sind in der Regel umfas­sende leis­­­tungs- und finanz­wirt­schaft­li­che Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men erfor­der­lich, die recht­lich beglei­tet werden müssen. Sei es im Gesell­schafts­recht, im Arbeits­recht, im Vertrags­recht, im gewerb­li­chen Rechts­schutz oder 

Sanie­rung

Sanie­rung ist heilen. Sanie­rung im weite­ren Sinne ist darum die Summe aller recht­li­chen und betriebs­wirt­schaft­li­chen Akti­vi­tä­ten, die zur Gesun­dung eines ange­schla­ge­nen Unter­neh­mens führen. Dazu gehört neben den leis­­­tungs- und finanz­wirt­schaft­li­chen Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men zunächst 

Sanie­rung – ESUG und StaRUG

In den vergan­ge­nen 15 Jahren wurden die Sanie­rungs­be­mü­hun­gen der Unter­neh­men und ihrer Gläu­bi­ger erheb­lich gestärkt. Meilen­steine des Gesetz­ge­bers waren das ESUG, das „Gesetz zur Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men“ (2012) und das 

Zwangs­voll­stre­ckung

Das Insol­venz­ver­fah­ren ist ein Verfah­ren der kollek­ti­ven Zwangs­voll­stre­ckung. Kollek­tiv bedeu­tet, dass alle Gläu­bi­ger zusam­men­kom­men, um sich gemein­schaft­lich am Vermö­gen des Schuld­ners schad­los zu halten. Die Gläu­bi­ger werden in der Regel quotal nach