Anfech­tungs­recht

Außer­halb der Krise gilt für die Durch­set­zung von Rech­ten der Prio­ri­täts­grund­satz: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. In der Krise ist das anders. Der Grund­satz der Gläu­bi­ger­gleich­be­hand­lung steht zentral. Die Insol­venz­an­fech­tung will solche Rechts­hand­lun­gen rück­gän­gig machen, durch die einzelne Gläu­bi­ger zu Unrecht bevor­zugt worden sind. Das Anfech­tungs­recht wirkt weit vor das förm­li­che Insol­venz­ver­fah­ren zurück. Bis zu 10 Jahre. Gläu­bi­ger müssen unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen der Insol­venz­masse zurück­er­stat­ten, was sie zuvor „bevor­zugt“ erhal­ten haben.

Nur die genaue Kennt­nis des Anfech­tungs­rechts schützt vor bösen Über­ra­schun­gen. Anfech­tungs­ri­si­ken können aber auch ein Hebel des Schuld­ners sein für Verhand­lun­gen mit Gläu­bi­gern. Schuld­ner und Gläu­bi­ger müssen glei­cher­ma­ßen wach­sam sein.

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