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Eine Unternehmenskrise ändert die Arbeitsverträge grundsätzlich nicht. Auch (Lohn-) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Krise uneingeschränkt abzuführen. Zugleich bilden die Personalkosten in der Regel aber den höchsten Anteil der fixen Kosten des Unternehmens. Die Senkung der Personalkosten gehört darum in jeder Krise zu den Sanierungsmaßnahmen, die geprüft werden müssen.
Verschiedene, zum Teil öffentlich geförderte Instrumente stehen neben der – in der Regel teuren - Kündigung von Mitarbeitern zur Verfügung: Lohnverzichte, Kurzarbeit, keine Wiederbesetzung ausgeschiedener Mitarbeiter, Abbau von Überstunden und variablen Lohnkonten, Sanierungsvereinbarungen und Sanierungstarifverträge, Beschäftigungsgesellschaften u.a.m.. Jeweils sind komplexe Fragen des Arbeitsrechts zu lösen. Betriebsräte und Gewerkschaften sind häufig gesprächs- und kompromissbereit, wenn faire und erfolgversprechende Lösungen in Aussicht gestellt werden.