Bank- und Kapitalmarktrecht

Banken spie­len in allen Phasen des Unter­neh­mens als Finan­zie­rungs­part­ner eine wich­tige Rolle. In der Krise sind Banken durch das Bank­auf­sichts­recht („MA Risk“) verpflich­tet, beson­ders genau hinzu­schauen („Inten­siv­be­treu­ung“). Aber zu direkt dürfen Banken nicht eingrei­fen oder durch Neben­ab­re­den („Covenants“) kontrol­lie­ren, sonst droht eine Haftung aus fakti­scher Geschäfts­füh­rung. Kredit­ver­ga­ben sind in der Krise nur noch ohne Anfech­tungs­ri­siko möglich, wenn die Sanie­rungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens vorab durch ein Sanie­rungs­gut­ach­ten bestä­tigt worden ist.

Da andere Sicher­hei­ten für frisches Geld meist fehlen, verlan­gen Kredit­ge­ber und Inves­to­ren zuwei­len, dass Geschäfts­an­teile auf einen Treu­hän­der über­tra­gen werden („Sanie­rungs­treu­hand“). Darüber hinaus sind im Verhält­nis zu Banken einige Beson­der­hei­ten zu beach­ten, etwa im Recht der Kredit- (Real-) Sicher­hei­ten oder wenn Banken in der Krise notlei­dende Kredite („non-performing-loans“) über­tra­gen haben. Auch die Verrech­nung von Zahlungs­ein­gän­gen auf debi­to­risch geführ­ten Konten in der Krise kann zu Diskus­sio­nen führen. Oft profi­tie­ren alle Gläu­bi­ger, wenn es gelingt, die wich­tigs­ten Kapi­tal­ge­ber in die Sanie­rung einzubinden.

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