Banken spielen in allen Phasen des Unternehmens als Finanzierungspartner eine wichtige Rolle. In der Krise sind Banken durch das Bankaufsichtsrecht („MA Risk“) verpflichtet, besonders genau hinzuschauen („Intensivbetreuung“). Aber zu direkt dürfen Banken nicht eingreifen oder durch Nebenabreden („Covenants“) kontrollieren, sonst droht eine Haftung aus faktischer Geschäftsführung. Kreditvergaben sind in der Krise nur noch ohne Anfechtungsrisiko möglich, wenn die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens vorab durch ein Sanierungsgutachten bestätigt worden ist.
Da andere Sicherheiten für frisches Geld meist fehlen, verlangen Kreditgeber und Investoren zuweilen, dass Geschäftsanteile auf einen Treuhänder übertragen werden („Sanierungstreuhand“). Darüber hinaus sind im Verhältnis zu Banken einige Besonderheiten zu beachten, etwa im Recht der Kredit- (Real-) Sicherheiten oder wenn Banken in der Krise notleidende Kredite („non-performing-loans“) übertragen haben. Auch die Verrechnung von Zahlungseingängen auf debitorisch geführten Konten in der Krise kann zu Diskussionen führen. Oft profitieren alle Gläubiger, wenn es gelingt, die wichtigsten Kapitalgeber in die Sanierung einzubinden.