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Rechtsberatung und UNternehmenssanierung
"Wir zeigen trittfeste Pfade
in unsicherem Gelände"

Gesellschaftsrecht

Leistungs- und finanzwirtschaftliche Maßnahmen genügen oft nicht, um ein Unternehmen aus der Krise zu befreien. Hinzu kommen muss oft die Neuordnung der Gesellschafts- und der Gesellschafterstruktur. Die Anlässe können verschieden sein: Investoren steigen ein, die Steuerung des Unternehmens soll optimiert werden oder steuerliche Gründe spielen eine Rolle.

Um sich von alten Verbindlichkeiten zu lösen, kann es sinnvoll sein, nur die Vermögensgegenstände und nicht die Anteile an der Gesellschaft anfechtungsfrei gegen ein faires Entgelt zu übertragen („Asset Deal“). Die Personalkosten lassen sich dadurch in der Regel nicht senken, § 613a BGB, jedenfalls nicht ohne ein Übernehmerkonzept. Ein Asset Deal scheidet aus, wenn Lizenzen, Genehmigungen oder (Miet-) Verträge, die für das Geschäftsmodell wichtig sind, zwingend an den alten Rechtsträger gebunden und nicht übertragbar sind.

Die Neuordnung von Konzernen, die auch im Mittelstand weit verbreitet sind, bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Die Krise einer Tochtergesellschaft infiziert oft die ganze Gruppe ("Domino-Effekt"). Finanzierungseinheiten sind zu prüfen („Cash-Pools“) und ggfls. neu zu gestalten. Auch die Nachhaftung der Konzernmutter ist zu beachten, etwa aus einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Bürgschaften, Patronatserklärungen oder Umwandlungen können ebenfalls zur Nachhaftung führen.