Inter­na­tio­nale Unternehmenssanierung

Mitt­lere und erst recht große Unter­neh­men sind heute nicht mehr allein natio­nal tätig. Grenz­über­schrei­tende Akti­vi­tä­ten, sei es beschränkt auf den Vertrieb, sei es mit Nieder­las­sun­gen und Betriebs­stät­ten im Ausland, machen jede Sanie­rung komplex. Verschie­dene Unter­neh­mens­kul­tu­ren können eine einheit­li­che Sanie­rungs­stra­te­gie erschweren.

Aber auch die konkre­ten Rechts­be­zie­hun­gen und Haftungs­mo­delle im Unter­neh­men können verschie­de­nen Rechts­ord­nun­gen unter­wor­fen sein. Nicht nur inter­kon­ti­nen­tal, sondern schon inner­halb Euro­pas unter­schei­den sich – trotz einer einheit­li­chen Insol­venz­ver­ord­nung (EuIn­sVO) – die Haftungs­mo­delle im Konzern, die Haftung der Geschäfts­füh­rer in den Einzel­ge­sell­schaf­ten, die Insol­venz­an­trags­pflich­ten, die Insol­venz­ver­fah­ren oder das Recht der Sicher­hei­ten erheblich.

Immer­hin: die Scheu vor der frem­den Rechts­ord­nung und die Sorge um eine Explo­sion der Kosten führen in aller Regel dazu, dass sich die Betei­lig­ten auf Verhand­lun­gen einlas­sen zuguns­ten einer grenz­über­schrei­ten­den Sanie­rung ohne Insol­venz­ver­fah­ren. Kommt es dage­gen zur grenz­über­schrei­ten­den Insol­venz, ist eine gründ­li­che Vorbe­rei­tung ratsam, etwa um alle Insol­venz­ver­fah­ren der Unter­neh­mens­gruppe auf einen Gerichts­stand („COMI“) zu konzentrieren.

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