Kartell­recht und Fusionskontrolle

Das öffent­li­che Wirt­schafts­recht ist auch in der Krise und in der Insol­venz anwend­bar. Kartelle und sons­tige wett­be­werbs­wid­rige Abspra­chen und Verhal­tens­wei­sen zwischen Wett­be­wer­bern sind grund­sätz­lich auch dann noch verbo­ten, wenn das Unter­neh­men ohne die Abspra­che zur Insol­venz gezwun­gen wäre.

Beson­der­hei­ten gelten aber für Sanie­rungs­fu­sio­nen, etwa wenn einzelne oder alle Vermö­gens­ge­gen­stände eines Unter­neh­mens auf einen Wett­be­wer­ber über­tra­gen werden sollen. In Fusi­ons­fäl­len kann berück­sich­tigt werden, dass das über­tra­gende Unter­neh­men ohne­hin aus dem Markt ausge­schie­den wäre. Eine genaue Prüfung ist zwin­gend geboten.

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