Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist auch in der Krise und in der Insolvenz anwendbar. Kartelle und sonstige wettbewerbswidrige Absprachen und Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern sind grundsätzlich auch dann noch verboten, wenn das Unternehmen ohne die Absprache zur Insolvenz gezwungen wäre.
Besonderheiten gelten aber für Sanierungsfusionen, etwa wenn einzelne oder alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens auf einen Wettbewerber übertragen werden sollen. In Fusionsfällen kann berücksichtigt werden, dass das übertragende Unternehmen ohnehin aus dem Markt ausgeschieden wäre. Eine genaue Prüfung ist zwingend geboten.