Öffent­li­che Förder­pro­gramme und 
EU-Beihilfenkontrolle

Die öffent­li­che Hand greift – meist entge­gen ordnungs­po­li­ti­scher Beden­ken – Unter­neh­men in der Krise unter die Arme. Das gilt für die Insol­venz, z.B. durch steu­er­li­che Ermä­ßi­gun­gen oder durch die Insol­venz­geld­vor­fi­nan­zie­rung, aber auch schon in der Krise. Förder­pro­gramme des Bundes und der Länder stehen zur Verfü­gung und können ggfls. abge­ru­fen werden, gerade zuguns­ten des Mittelstands.

Größere Unter­neh­men müssen prüfen, ob die staat­li­che Förde­rung mit dem EU-Beihil­fen­recht verein­bar ist. Das gilt etwa für die Steu­er­erlasse kommu­na­ler Gebietskörperschaften.

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