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Die öffentliche Hand greift – meist entgegen ordnungspolitischer Bedenken – Unternehmen in der Krise unter die Arme. Das gilt für die Insolvenz, z.B. durch steuerliche Ermäßigungen oder durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung, aber auch schon in der Krise. Förderprogramme des Bundes und der Länder stehen zur Verfügung und können ggfls. abgerufen werden, gerade zugunsten des Mittelstands.
Größere Unternehmen müssen prüfen, ob die staatliche Förderung mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Das gilt etwa für die Steuererlasse kommunaler Gebietskörperschaften.