Prozess­recht, Schieds­ver­fah­ren und 
Mediation

Die Inter­es­sen der Betrof­fe­nen pral­len in der Krise hart aufein­an­der. Kurz vor der Insol­venz ist jedoch die Zeit der strei­ti­gen (Zivil-) Prozesse vorerst been­det. Bereits begon­nene Rechts­streite werden unter­bro­chen, können aber später wieder aufge­nom­men werden. Das Insol­venz­ver­fah­ren kann als ein kollek­ti­ves Zwangs­voll­stre­ckungs­ver­fah­ren genutzt werden, um oppo­nie­rende Gläu­bi­ger zu bändi­gen. Es kann jedoch noch sinn­vol­ler sein, vor Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens die wich­tigs­ten Gläu­bi­ger an einen Tisch zu holen.

In schieds- und media­ti­ons­ähn­li­chen Verhand­lun­gen lassen sich oft wirt­schaft­lich sinn­volle Lösun­gen finden, wenn sonst ein teures und lang­wie­ri­ges (Insol­venz-) Verfah­ren gedroht hätte.

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