In den vergangenen 15 Jahren wurden die Sanierungsbemühungen der Unternehmen und ihrer Gläubiger erheblich gestärkt. Meilensteine des Gesetzgebers waren das ESUG, das „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (2012) und das StaRUG, das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (2020). Die Tendenz ist eindeutig: Verhandlungen werden schematischen Lösungen vorgezogen. Das Gericht segnet die verhandelte Lösung ab, wenn die Gefahr von Insolvenzanfechtungen droht. Völlig frei sind die Verhandlungen gleichwohl nicht. Sie orientieren sich stets an der Wirklichkeit des Unternehmens und am Vertrauen, das der sanierungswillige Unternehmer genießt. Wenn widerstrebende Gläubiger eingebunden werden sollen, gelten Missbrauchsschranken.
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