Sanie­rung – ESUG und StaRUG

In den vergan­ge­nen 15 Jahren wurden die Sanie­rungs­be­mü­hun­gen der Unter­neh­men und ihrer Gläu­bi­ger erheb­lich gestärkt. Meilen­steine des Gesetz­ge­bers waren das ESUG, das „Gesetz zur Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men“ (2012) und das StaRUG, das „Gesetz über den Stabi­li­sie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­rah­men für Unter­neh­men“ (2020). Die Tendenz ist eindeu­tig: Verhand­lun­gen werden sche­ma­ti­schen Lösun­gen vorge­zo­gen. Das Gericht segnet die verhan­delte Lösung ab, wenn die Gefahr von Insol­venz­an­fech­tun­gen droht. Völlig frei sind die Verhand­lun­gen gleich­wohl nicht. Sie orien­tie­ren sich stets an der Wirk­lich­keit des Unter­neh­mens und am Vertrauen, das der sanie­rungs­wil­lige Unter­neh­mer genießt. Wenn wider­stre­bende Gläu­bi­ger einge­bun­den werden sollen, gelten Missbrauchsschranken.

Unsere Expertise für anspruchsvolle Situationen.

Krisen fordern Entscheidungen. Wir stehen an Ihrer Seite – mit fachlicher Tiefe, Erfahrung und dem Verständnis für das, was wirklich zählt. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch.