Zwangs­voll­stre­ckung

Das Insol­venz­ver­fah­ren ist ein Verfah­ren der kollek­ti­ven Zwangs­voll­stre­ckung. Kollek­tiv bedeu­tet, dass alle Gläu­bi­ger zusam­men­kom­men, um sich gemein­schaft­lich am Vermö­gen des Schuld­ners schad­los zu halten. Die Gläu­bi­ger werden in der Regel quotal nach Abzug hoher Kosten befrie­digt. Früher hieß das Insol­venz­ver­fah­ren “Konkurs”, das stammt vom latei­ni­schen Wort “concur­rere” = zusammenkommen.

In der Zeit bis zum Insol­venz­an­trag gilt dage­gen der zwangs­voll­stre­ckungs­recht­li­che Prio­ri­täts­grund­satz. Frühere Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men gehen späte­ren Maßnah­men vor. Voll­stre­ckungs­maß­nah­men einzel­ner Gläu­bi­ger, etwa durch das Finanz­amt oder durch Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger, sind in der Krise typisch und grund­sätz­lich wirk­sam. Durch den Abgang von Vermö­gens­wer­ten wird die Krise noch verschärft. In Krisen­ge­sprä­chen zur Vermei­dung einer Insol­venz kann es helfen, auf die Rück­schlag­sperre des § 88 InsO hinzuweisen.

Unsere Expertise für anspruchsvolle Situationen.

Krisen fordern Entscheidungen. Wir stehen an Ihrer Seite – mit fachlicher Tiefe, Erfahrung und dem Verständnis für das, was wirklich zählt. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch.