Leis­tungs- und 
finanz­wirt­schaft­li­che Maßnahmen

Eine Sanie­rung kann nur erfolg­reich sein, wenn konkrete Maßnah­men umge­setzt werden. “Leis­tungs­wirt­schaft­lich” sind solche Maßnah­men, die der Struk­tur­ver­bes­se­rung des Unter­neh­mens dienen und die sich also auf die Erzeu­gung und Vertrieb eines Produkts oder einer Dienst­leis­tung im weites­ten Sinne bezie­hen. Dazu zählen etwa die effi­zi­ente Neuor­ga­ni­sa­tion der Führung, der Produk­tion, des Perso­nals, der Entwick­lung, des Control­ling, des Einkaufs, der Lager­hal­tung, der Logis­tik, des Marke­tings oder des Vertriebsnetzes.

“Finanz­wirt­schaft­lich” sind solche Maßnah­men, die auf die Kapi­tal­be­schaf­fung oder auf die Kapi­tal­struk­tur zielen. Dazu gehö­ren etwa Kapi­tal­erhö­hun­gen durch Gesell­schaf­ter, Stun­dun­gen oder Verzichte von Gläu­bi­gern, Umwand­lun­gen von Forde­run­gen in Eigen­ka­pi­tal (“Debt-Equity-Swap”) oder die Aufnahme von (Risiko-) Kapi­tal. Manche Maßnah­men wirken sowohl leis­tungs- als auch finanz­wirt­schaft­lich, etwa die Verein­ba­rung neuer Zahlungs­ziele mit Liefe­ran­ten und Kunden oder die nach­hal­tige Reduk­tion des gebun­de­nen Kapi­tals (“Working Capi­tal”) durch Abbau des Lagers.

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