Sanie­rungs­gut­ach­ten

Sanie­rungs­gut­ach­ten sind Sanie­rungs­kon­zepte, deren Umsetz­bar­keit ein Sanie­rungs­experte bestä­tigt hat, in der Regel durch eine gutach­ter­li­che Stel­lung­nahme. Sanie­rungs­kon­zepte können die Haftung der Betei­lig­ten nur dann ausschlie­ßen, wenn sie den vom Bundes­ge­richts­hof (BGH) erar­bei­te­ten Regeln entspre­chen. Gerade hier kommt es entschei­dend darauf an, dass betriebs­wirt­schaft­lich fundierte Planun­gen und juris­ti­sches Know-how eng ineinandergreifen.

Der Stan­dard des Insti­tuts der Wirt­schafts­prü­fer, IDW S6, ist eine in der Praxis verbrei­tete Grund­lage für Sanie­rungs­gut­ach­ten. Für mittel­stän­di­sche Unter­neh­men ist der Stan­dard verein­facht. Gerne geben wir auch Stel­lung­nah­men ab zu Sanie­rungs­kon­zep­ten, die Kolle­gen erar­bei­tet haben (“Second Opinion”).

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