Zahlungs­fä­hig­keit

Die Zahlungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu erhal­ten muss das vorran­gige Ziel des Manage­ments sein. In gesun­den Unter­neh­men ergibt sich die Zahlungs­fä­hig­keit aus der Ertrags­kraft in Verbin­dung mit einer maßvol­len Entnahme- oder Ausschüt­tungs­po­li­tik. In Unter­neh­men, die sich in einer fort­ge­schrit­te­nen Krise befin­den, ist das Finanz­pols­ter dage­gen durch Verluste abge­schmol­zen. Eine posi­tive Fort­füh­rungs­pro­gnose ist dann gefährdet.

Eine posi­tive Fort­füh­rungs­pro­gnose ist aber Grund­lage für die handels­bi­lan­zi­elle Going-Concern-Prämisse, auf der alle Bilanz­an­sätze und ‑bewer­tun­gen ruhen, sowie dafür, dass die insol­venz­recht­li­che Über­schul­dungs­prü­fung zuguns­ten des Schuld­ners ausfällt. In der Krise haben darum alle Maßnah­men Vorrang, die auf den Erhalt der Zahlungs­fä­hig­keit zielen. Dazu dienen ein gründ­lich erar­bei­te­ter und nach­hal­tig über­wach­ter Liqui­di­täts­plan sowie ein konse­quent durch­ge­setz­tes Cash-Management-System.

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